Informationspflicht über Verpackungsverordnung
Informationspflicht gemäß Verpackungsverordnung
Zum 1. Januar 2009 ist die 5. Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft getreten, nach der Hersteller und Vertreiber von mit Ware befüllten Verkaufs- und/oder Transportverpackungen, die typischerweise an den privaten Endverbraucher abgegeben werden, verpflichtet sind, sich an einem dualen System zu beteiligen.
Auch ich als Kleinunternehmer muss diese rechtlichen Vorgaben erfüllen. Die deutsche Verpackungsverordnung verpflichtet mich, Sorge dafür zu tragen, dass die von mir eingesetzten Transportverpackungen nach dem Gebrauch recycelt werden. Dafür habe ich einen sehr kompetenten Partner gefunden:
Der Grüne Punkt
Duales System Deutschland GmbH (DSD)
Frankfurter Str. 720-726
DE 51145 Köln
www.gruener-punkt.de
dogsandfriends - Registrierungsnummer: 5565230
Durch "Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH (DSD)" werden Verkaufs- & Transportverpackungen bundesweit eingesammelt, sortiert und zur Verwertung weitergeleitet. Das DSD bedient sich dazu lokaler Entsorger, die die Einsammlung im Auftrag durchführen.
Sie haben als Verbraucher somit die Möglichkeit, die Verpackungen ganz einfach mit den alten Tageszeitungen usw. zusammen in die Altpapiersammlung zu geben, - Notwendige stofffremde Anhaftungen, z. B. Klebebänder, Etiketten, stören den Recycling-Prozess nicht. Somit können Sie anfallende Verpackungsmaterialien ganz einfach über die üblichen Behältnisse (Papiertonne, Gelber Sack) der Wiederverwertung zuführen.
Wenn Sie weitere Fragen hierzu haben oder meine Hilfe bei der Entsorgung benötigen kontaktieren Sie mich bitte mit Ihrer Telefonnummer über das Kontaktformular und ich werde mich zügig mit Ihnen in Verbindung setzen.